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Charlott Nicole Maas
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leider ist das Familienrecht auch nach den Reformen für die meisten Bürger eine sehr unüberschaubare Materie geblieben.  
 
Viele Betroffene suchen Rat und stoßen dabei schnell auf das Informationsdickicht des Internets. Dort kursieren viele Ratschläge, einige sind durchaus brauchbar, andere leiten in die Irre. 

Da viele Vorschriften des Familienrechts äußerst vage gehalten sind, ist eine pauschale Beurteilung des Falles meist auch gar nicht möglich. Hier kann nur eine einzelfallbezogene rechtliche Überprüfung weiter helfen. 

Eine solche individuelle, auf Ihren Fall bezogene rechtliche Beratung, finden Sie bei mir.

Meine jahrelange Berufserfahrung im Familienrecht und meine Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet ermöglichen es mir, Sie sehr praxisorientiert beraten zu können. 
 
So bin ich für Sie tätig: 

Meine Arbeitsweise wird neben der individuellen Beratung durch einen mediativen Ansatz geprägt.  

Bei Streitigkeiten über die elterliche Sorge sowie den Umgang mit gemeinsamen Kindern oder Enkeln ist es zum Wohl der Kinder und der Familie oft erforderlich, zunächst den Versuch zu unternehmen, zwischen den Parteien zu vermitteln und für die nötige Ruhe zu sorgen. Rechtliches und Menschliches soll dabei auseinander gehalten, die Vorgehensweise am Wohl der Kinder ausgerichtet werden. 

Bei Streit über finanzielle Dinge, den eine Scheidung meist mit sich bringt, unterstütze ich dabei, zunächst Möglichkeiten für eine gütliche Einigung zu suchen und eine solche zu erzielen. Dadurch können oftmals kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen wie Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren vermieden werden.    

Dass ich meinen Mandanten darüber hinaus auch in äußerst schwierigen familiären Lebenslagen mit dem notwendigen Einfühlvermögen zur Seite stehe, versteht sich von selbst. 

Natürlich setze ich Möglichkeiten auch gerichtlich optimal durch, falls sich eine streitige Auseinandersetzung nicht verhindern lässt. Bundesweit vertrete ich Mandanten vor allen Familiengerichten, den Amts- und den Oberlandesgerichten.


Internationale Scheidungen

Sollten Sie eine binationale Ehe führen und geschieden werden wollen, unterstütze ich Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in Scheidungs-, Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsverfahren, soweit deutsche Familiengerichte zuständig sind.

 "Online-Scheidung"

Selbstverständlich können Sie zeitaufwendige Anwaltsbesuche umgehen, via Email mit uns kommunizieren und mittels der sogenannten Online-Scheidung den Scheidungsantrag durch mich beim zuständigen Familiengericht einreichen lassen. 


Einverständliche Scheidung

Auch bei einverständlichen Scheidungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite, sofern die Scheidung aus Kostengründen lediglich von einem Anwalt durchgeführt werden soll. 

 
Sprechen Sie mich an!        

Ich berate und vertrete Sie gerne!
 
Ihre Charlott Nicole Maas